Hallo liebe Community,
habe wiedermal eine Frage.
Es geht diesmal um eine Sicherheitsbeleuchtung, vorhanden ist eine Zentralbatterieanlage.
Die Norm DIN VDE 0108-100 schreibt ja vor das, wenn in einem Raum mehr als eine Sicherheitsheitsleuchte erforderlich ist, diese abwechselnd auf zwei Stromkreise aufzuteilen sind.
Folgender Fall:
Raum: 4 x Notleuchten in Bereitschaftsschaltung; 4 x Notleuchten in Dauerschaltung.
Reicht es aus zwei Stromkreise vorzusehen, einen für Bereitschaftsschaltung und einen für Dauerschaltung. oder muss ich jeweils für Dauer- und Bereitschaftslicht getrennte Stromkreise vorsehen?